AGB
1. Allgemeine Bedienungen des Personal Vermittlers
Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Verträge, die zwischen Gerhard Formann Personalvermittlung und den Vertragsparteien (in der Folge: „Auftraggeber“) abgeschlossenen werden. Die Aufträge beinhalten Vermittlung und Besetzung bzw. die Vereinbarungen, die mit Personen, die auf der Suche nach einem Beschäftigungsverhältnis sind (in der Folge: „Suchaufträge“ bzw. „Bewerber“; Auftraggeber und Bewerber gemeinsam in der Folge „Vertragspartner“). Die oben genannten Begriffe gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.
2. Pflichten des Auftraggebers
Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, Gerhard Formann Personalvermittlung alle erforderlichen Unterlagen für die Personalbeschaffung zur Verfügung zu stellen, wie zum Beispiel eine Stellenbeschreibung und Anforderungsprofile. Gerhard Formann Personalvermittlung wird diese Unterlagen vertraulich behandeln und nicht an Dritte weitergeben. Wenn der Vertrag endet, wird Gerhard Formann Personalvermittlung diese Unterlagen auf Anfrage des Auftraggebers zurückgeben.
3. Honorar für die Leistungen von Gerhard Formann Personalvermittlung
Der Honoraranspruch wird in zwei Teilrechnungen aufgeteilt. Anspruch auf den ersten Teil des Honorars hat Gerhard Formann Personalvermittlung unverzüglich nach Einstellungszusage. Der Zweite Teil des Honorars erfolgt nach erfolgreichem Probe Monat.
Alle Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Die Honorarnote sind in 14 Tagen nach Rechnungserhalt zu begleichen. Bei Zahlungsverzug ist Gerhard Formann Personalvermittlung berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 1% pro Monat geltend zu machen.
4. Sonstige Kosten
Die Reisekosten, die beim Kandidaten anfallen, etwa für die Anreise zum Auftraggeber etc., werden weder vom Auftraggeber noch Gerhard Formann Personalvermittlung übernommen.
5. Aufklärung über Rücktrittsrechte
Der Auftrag bzw. Suchauftrag können von beiden Vertragsparteien bzw. Vertragspartnern aus wichtigem Grund jederzeit ohne Einhaltung einer Frist, schriftlich gekündigt werden.
Falls der Auftraggeber nach Einstellungszusage den Auftrag beenden möchte, ist der erste Teil des Honorars unverzüglich zu begleichen.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Bewerber aus unbekannten Gründen nach der Einstellungszusage das Verhältnis beenden möchte, ist der Honoraranspruch nicht geltend. Falls die Bezahlung schon erfolgt ist, wird sie rückerstattet.
Vereinbarungen, mit denen Bestimmungen dieser AGB abgeändert oder ergänzt werden, bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftlichkeitsklausel. Schriftliche Mitteilungen können mittels eingeschriebenen Briefes, FAX oder E-Mail an die epunkt zuletzt bekanntgegebene Mailadresse erfolgen.